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Retours et échanges prolongés jusqu'au 2 janvier
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Paiement en 3 fois sans frais avec Klarna
  1. 1. Fälligkeitsdatum

Der Preis ist nach Bestätigung der Bestellung in voller Höhe fällig.

Mit Ausnahme der gezahlten Beträge, die im Falle der Nichtverfügbarkeit des bestellten Produkts gemäß den in Artikel 3-4 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgesehenen Bedingungen zurückerstattet werden, fallen für jeden im Voraus auf den Preis gezahlten Betrag nach Ablauf einer Frist von drei Monaten ab der Zahlung bis zur Lieferung des Produkts oder, falls dies nicht möglich ist, bis zur Rückerstattung des bei der Bestellung gezahlten Betrags Zinsen zum gesetzlichen Zinssatz an (C. consom., Art. L. 214 ff.; früher C. consom., Art. L. 131-1).

Die Zahlung erfolgt unmittelbar nach der Bestellung über die vom Kunden gewählte Zahlungsart. Letzterer hat die Wahl zwischen:

  • die sichere Zahlungsplattform Paypal
  • die sichere Stripe-Zahlungsplattform für Kreditkartenzahlungen: Visa, Mastercard und American Express.  
  1. 2. Zusätzliche Zahlung

Artikel L. 121-18 des Verbraucherschutzgesetzes (früheres Verbraucherschutzgesetz, Art. L. 114-1)

Vor Abschluss eines Kauf- oder Dienstleistungsvertrags holt der Gewerbetreibende die ausdrückliche Zustimmung des Verbrauchers zu etwaigen zusätzlichen Zahlungen ein, die über den Preis des Hauptgegenstands des Vertrags hinausgehen. Für den Fall, dass die zusätzliche Zahlung auf einer standardmäßig erteilten Zustimmung des Verbrauchers beruht, d. h., dass er kostenpflichtigen Optionen, die er nicht angefordert hat, nicht ausdrücklich widerspricht, kann der Verbraucher die Erstattung der für diese zusätzliche Zahlung gezahlten Beträge verlangen.

Artikel L. 131-6 des Verbraucherschutzgesetzes (früheres Verbraucherschutzgesetz, Art. L. 114-2)

  1. 3. Nichtzahlung

Der Verkäufer behält sich das Recht vor, bei Nichtzahlung des vereinbarten Preises zum Fälligkeitstermin entweder die Ausführung des Verkaufs zu verlangen oder den Vertrag durch einfachen Einschreiben mit Rückschein aufzulösen und die bei der Bestellung geleistete Anzahlung als Entschädigung einzubehalten.